FÖRDERUNGSANTRÄGE
FÖRDERUNGEN FÜR FAMILIEN
Es ist wichtig, dass alle SchülerInnen, ungeachtet der finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern, an Sport- und Projektwochen, Sprachreisen, usw. teilnehmen können. Ein wesentliches Anliegen des Elternvereins ist daher die Unterstützung von Familien, welchen es finanziell nicht so gut geht, um allen Kindern die Teilnahme an solchen Schulveranstaltungen zu ermöglichen.
Der Elternverein übernimmt in diesem Fall bis zu 50 Prozent der Teilnahmekosten. Ausnahme: In besonderen Fällen kann aufgrund einer finanziellen Ausnahmesituation (Arbeitslosigkeit, Krankheit) die Einzelförderung auch höher ausfallen. Die Entscheidung dazu liegt beim Elternverein.
Was wird gefördert?
Der Elternverein fördert auf Antrag einzelne Kinder mit einem Zuschuss für die Teilnahme an Schulprojekten, z.B.: Schullandwoche, Schikurs, mehrtägige Exkursionen u.ä.; Nicht gefördert werden Ausgaben, die sich aus dem regulären Schulbetrieb ergeben (z.B. Schulmaterial, Taschenrechner, Eigenanteil Laptop, etc.) sowie Projektkosten unter EUR 100,00.
Wie wird gefördert?
Förderungswürdigkeit ist gegeben, wenn das Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Eltern des zu fördernden Kindes (exkl. Familienbeihilfe und Sonderzahlungen) die folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
2 Elternteile, 1 Kind: EUR 1.600,00
+ jedes weitere unterhaltspflichtige Kind (der Eltern): EUR 200,00
Bei der Festsetzung der Einkommensgrenze orientiert sich der Elternverein an den Richtwerten der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich.
Zu diesem Nettoeinkommen zählen
- Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit (exkl. 13./14. Gehalt)
- Arbeitslosengeld
- Div. Beihilfen (exkl. Familienbeihilfe)
Die Information zu den dafür erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Förderungsansuchen [LINK>>].
Voraussetzung für eine Förderung ist die Mitgliedschaft beim Elternverein.
Jedes Kind kann maximal einmal pro Jahr gefördert werden.
Ablauf
Reichen Sie bitte Ihren Antrag möglichst über unser Webformular ein. Weiterhin können Sie uns ebenso den Antrag über den Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin zukommen zu lassen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie den vollständigen Antrag auch im Elternvereins-Briefkasten in der Schule deponieren (in diesem Fall bitten wir um ein kurze Info über unser Onlineformular >> mit dem Hinweis, da der Briefkasten nicht regelmäßig entleert wird).
Die Antragsfrist für Projekte des laufenden Schuljahres endet mit dem letzten Schultag des ersten Semesters. In besonderen Härtefällen kann eine Förderung auch nach Ablauf der Frist beantragt werden. Die Entscheidung dazu liegt beim Elternverein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und rechtzeitig eingelangte Anträge bearbeitet werden können.
Sie werden per E-Mail über die Förderung nach Ende der Antragsfrist zeitgerecht informiert. Die Auszahlung erfolgt je nach Auszahlungsplan des Klassenlehrers direkt an die Schule oder das Gemeindekonto. Sie bezahlen den Restbetrag bitte direkt. Etwaige weitere Förderungen von dritter Seite für dasselbe Projekt werden von den bereits ausgezahlten Förderungen des Elternvereins abgezogen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Förderungen können nur nach Maßgabe verfügbarer Budgetmittel vergeben werden.
BEACHTEN SIE BITTE: Das Förderungsansuchen kann nur mit korrekten und hochgeladenen Einkommensnachweisen abgesendet werden, bitte bereiten Sie diese als PDF, JPG oder BMP Dateien vor – DANKE!
FÖRDERUNGEN FÜR SCHULEN
Darüber hinaus versucht der Elternverein auch schulische Projekte, Veranstaltungen, Neuanschaffungen etc., mit einem finanziellen Beitrag zu unterstützen. Grundsätzlich steht hier der Gedanke nachhaltiger Investitionen im Vordergrund (d.h. Anschaffungen für mehrere Schülergenerationen), es können jedoch auch kurzfristige Projekte gefördert werden.